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VOB/B und BGB-Bauverträge | Seminarfolge zum Bauvertragsrecht - Modul 2

Harte Nachträge - Nachtragsmanagement bei technischen Nachträgen

Inhalte & Ziele

Ziel
Nachträge aufgrund von Abänderungen des Bausolls gehören unverändert zum Alltag auf deutschen Baustellen. Dabei ist es für den betroffenen Bauunternehmer unerheblich, ob Nachträge deshalb anfallen, weil Planungsfehler korrigiert werden, weil der Nutzer Änderungen wünscht, weil nachträgliche Auflagen durch Bauaufsicht, Brandschutzgutachter oder Prüfstatiker erfolgen oder weil schlichtweg der Bauablauf geändert werden muss, weil Vorunternehmer mangelhaft oder zu spät geleistet haben.

In allen Fällen geht es darum, nicht nur die Mehr- und Minderkosten der jeweiligen Änderungs- oder Zusatzleistung ordnungsgemäß zu erfassen, sondern auch, den Nachtrag ordnungsgemäß nach den Bestimmungen des BGB, der VOB/B (oder den weitergehenden Bestimmungen des Bauvertrages) anzumelden, erforderliche Nachweise zu erbringen und auch im Konfliktfall richtig mit einem streitigen Nachtrag umzugehen.

Das Seminar verschafft nicht nur einen Überblick über die aktuell gültige Rechtslage einschließlich wichtiger neuerer Urteile zum Nachtragsrecht, sondern leitet die Teilnehmer auch an, Nachtragsforderungen richtig aufzustellen, erfolgreich durchzusetzen bzw. abzuwehren und sich in Streitsituationen rechtsicher zu verhalten.

Inhalt
Abgrenzung: Noch Bausoll oder schon Nachtrag?
- Die Abgeltung des Bausolls durch die vereinbarten Preise - § 2 Abs. 1 VOB/B
- Sonderfall: Modifizierte Preise bei unverändertem Bausoll

Nachträge aus vom Auftraggeber nach Vertragsschluss gewünschten / angeordneten Leistungen
. Das VOB/B-System
- Das Anordnungsprinzip bei VOB-Nachtragen
. Die Anordnungsbefugnis des Auftraggebers gemäß § 1 Abs. 3 und Abs. 4 VOB/B
. Die Abgrenzung zwischen geänderten und zusätzlichen Leistungen gemäß § 2 Abs. 5 und Abs. 6 VOB/B
. Die Preisvereinbarung vor der Ausführung - Die Behandlung streitiger Nachträge
. Der Nachweis dem Grunde nach
. Der Nachweis der Höhe nach
- Geänderte und zusätzliche Leistungen ohne (wirksame) Anordnung des Auftraggebers gemäß § 2 Abs. 8 VOB/B

. Das BGB-System
- Nachtragsansprüche nach dem neuen Bauvertragsrecht des BGB dem Grunde nach
. Konsensualprinzip
. Unterscheidung freiwilliger und notwendiger Änderungen
. Die 30-Tages-Frist nach § 650b BGB
. Ansprüche in Fällen unterbliebener Einigung
. Umfang und Grenzen des "Anordnungsrechtes"

Nachtragsansprüche nach dem neuen Bauvertragsrecht des BGB der Höhe nach
. Urkalkulation vs. "tatsächlich erforderliche Kosten"
. 80 %-iger Auszahlungsanspruch (§ 650c BGB)
. Überprüfungsmöglichkeiten im einstweiligen Verfügungsverfahren (§ 650d BGB)

Referenten

Referenten:
RA Dr. Thomas Rütten

Termine & Ort

12.11.2025
Düsseldorf

Details & Kosten

Veranstalter:
BWI-Bau
Themenfeld:
Harte Nachträge - Nachtragsmanagement bei technischen Nachträgen
Zielgruppe:
Unternehmer, technische und kaufmännische Führungskräfte aus -Bauunternehmen, -Baubehörden und -Architekturbüros sowie Bauleiter, Projektleiter
Ansprechpartner (Erstkontakt):
Ansprechpartner (fachlich):
Dipl.-Ing. Dipl.-Wirt.-Ing. Petra Vaut:
Bescheinigung:
Teilnahmebescheinigung
Kosten:
510,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer
606,90 EUR einschl. Mehrwertsteuer
Frühbucherpreis:
bis zum 17.09.2025
460,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer
547,40 EUR einschl. Mehrwertsteuer