Gefördert
durch:

Liquiditätsplanung im Baubetrieb

Inhalte & Ziele

Inhalte:

Liquidität als Erfolgsindikator
- Den Erfolg an der Liquidität ablesen
- Ineffizienzen erkennen
- Risikomanagement
- Nachhaltigkeit als neue Einflussgröße
- Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer
Unternehmensplanung und Liquidität
- Unternehmensplanung, Kennzahlen
- Reporting
Modelle zur Umsetzung einer effektiven Liquiditätsplanung
- Ableiten der Liquidität aus der Unternehmensplanung
- Kurzfristplanung (Wochensicht) auf Basis von OP-Listen
- OP-Management
- Altersstrukturanalysen
- Nutzung von Software-Tools (IDEA®, Build My Report, etc.)
Abweichungsanalyse und Planungsanpassung
- Identifikation der Abweichungen
- Erstellung einer neuen Prognose
- Zusammenhänge beachten



Ziel:

In Zeiten voller Auftragsbücher fällt es schwer, das Thema Liquidität in den Fokus zu rücken. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass es in regelmäßigen Abständen zu Auf- und Abschwungbewegungen in der Wirtschaft kommen kann. In Phasen der Hochkonjunktur würde eine ineffektive Liquiditätssteuerung ggf. nicht auffallen.

Wenn ein Unternehmen jedoch in einer wirtschaftlich starken Phase keine Vorkehrungen trifft, um die Liquiditätssituation nachhaltig zu optimieren, so drohen in Phasen der wirtschaftlichen Schwäche nachteilige Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg.

Referenten

Referenten:
Bankbetriebswirt Andre Wohlrab

Dipl.-Kfm. Sascha Wiehager, CISA
Geschäftsführer BWI-Bau GmbH - Institut der Bauwirtschaft, Düsseldorf

Termine & Ort

30.10.2024
Oberhausen

Details & Kosten

Veranstalter:
BWI-Bau
Zielgruppe:
Geschäftsführer (m/w/d), Projektleiter (m/w/d), (Ober-)Bauleiter (m/w/d), Architekten (m/w/d) und Ingenieure (m/w/d), technische und kaufmännische Fach- und Führungskräfte (m/w/d)
Ansprechpartner (Erstkontakt):
Ansprechpartner (fachlich):
Bescheinigung:
Teilnahmebescheinigung
Kosten:
490,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer
583,10 EUR einschl. Mehrwertsteuer
Frühbucherpreis:
bis zum 18.09.2024
440,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer
523,60 EUR einschl. Mehrwertsteuer