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VOB/B und BGB-Bauverträge | Seminarfolge zum Bauvertragsrecht - Modul 2

Harte Nachträge - Nachtragsmanagement bei technischen Nachträgen

Inhalte & Ziele

Ziel
Nachträge aufgrund von Abänderungen des Bausolls gehören unverändert zum Alltag auf deutschen Baustellen. Dabei ist es für den betroffenen Bauunternehmer unerheblich, ob Nachträge deshalb anfallen, weil Planungsfehler korrigiert werden, weil der Nutzer Änderungen wünscht, weil nachträgliche Auflagen durch Bauaufsicht, Brandschutzgutachter oder Prüfstatiker erfolgen oder weil schlichtweg der Bauablauf geändert werden muss, weil Vorunternehmer mangelhaft oder zu spät geleistet haben.

In allen Fällen geht es darum, nicht nur die Mehr- und Minderkosten der jeweiligen Änderungs- oder Zusatzleistung ordnungsgemäß zu erfassen, sondern auch, den Nachtrag ordnungsgemäß nach den Bestimmungen des BGB, der VOB/B (oder den weitergehenden Bestimmungen des Bauvertrages) anzumelden, erforderliche Nachweise zu erbringen und auch im Konfliktfall richtig mit einem streitigen Nachtrag umzugehen.

Das Seminar verschafft nicht nur einen Überblick über die aktuell gültige Rechtslage einschließlich wichtiger
neuerer Urteile zum Nachtragsrecht, sondern leitet die Teilnehmer auch an, Nachtragsforderungen richtig aufzustellen, erfolgreich durchzusetzen bzw. abzuwehren und sich in Streitsituationen rechtsicher zu verhalten.
Dies auch unter Berücksichtigung der neuen gesetzlichen Bauvertragsrecht.

Inhalt
Abgrenzung: Noch Bausoll oder schon Nachtrag?
- Die Abgeltung des Bausolls durch die vereinbarten Preise - § 2 Abs. 1 VOB/B
- Sonderfall: Modifizierte Preise bei unverandertem Bausoll

Nachtrage aus vom Auftraggeber nach Vertragsschluss gewunschten / angeordneten Leistungen
. Das VOB/B-System
- Das Anordnungsprinzip bei VOB-Nachtragen
. Die Anordnungsbefugnis des Auftraggebers gemäß § 1 Abs. 3 und Abs. 4 VOB/B
. Die Abgrenzung zwischen geanderten und zusätzlichen Leistungen gemäß § 2 Abs. 5 und Abs. 6
VOB/B
. Die Preisvereinbarung vor der Ausführung . Die Behandlung streitiger Nachträge
. Der Nachweis dem Grunde nach
. Der Nachweis der Hohe nach
- Geanderte und zusatzliche Leistungen ohne (wirksame) Anordnung des Auftraggebers gemäß
§ 2 Abs. 8 VOB/B

. Das BGB-System
- Nachtragsansprüche nach dem neuen Bauvertragsrecht des BGB dem Grunde nach
. Anordnungssystem analog zur VOB/B?
. Unterscheidung freiwilliger und notwendiger Änderungen
. Die 30-Tages-Frist nach § 650b BGB
. Ansprüche in Fällen unterbliebener Einigung (Regel oder Ausnahme?)
. Umfang und Grenzen des "Anordnungsrechtes"
- Nachtragsansprüche nach dem neuen Bauvertragsrecht des BGB der Höhe nach
. Urkalkulation vs. "tatsächlich erforderliche Kosten"
. 80 %-iger Auszahlungsanspruch
. Überprufungsmöglichkeiten im einstweiligen Verfügungsverfahren (§ 650d BGB)

Referenten

Referenten:
RA Dr. Thomas Rütten

Termine & Ort

26.11.2024
Essen

Details & Kosten

Veranstalter:
BWI-Bau
Themenfeld:
Harte Nachträge - Nachtragsmanagement bei technischen Nachträgen
Zielgruppe:
Unternehmer, technische und kaufmännische Führungskräfte aus -Bauunternehmen, -Baubehörden und -Architekturbüros sowie Bauleiter, Projektleiter
Ansprechpartner (Erstkontakt):
Ansprechpartner (fachlich):
Dipl.-Ing. Dipl.-Wirt.-Ing. Petra Vaut:
Bescheinigung:
Teilnahmebescheinigung
Kosten:
490,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer
583,10 EUR einschl. Mehrwertsteuer
Frühbucherpreis:
bis zum 01.10.2024
440,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer
523,60 EUR einschl. Mehrwertsteuer